Setzen Sie im letzten Rechnungsschritt den Haken „Vorausrechnung“. Dann darf das Rechnungsdatum vor dem Leistungsdatum liegen. Auf der Rechnung erscheint automatisch der Hinweis „Vorausrechnung – die Leistung wird am TT.MM.JJJJ erbracht“. Ein noch nicht begonnener Termin mit diesem Datum gilt als abgerechnet; ein Storno gibt ihn wieder frei.
Der Haken steht bei der GebüH-Rechnung nur für Selbstzahler (Privat) ohne Kostenträger sowie bei der Unternehmerrechnung zur Verfügung, nicht in Praxen mit Verordnungspflicht (Physiotherapie). Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung, wie eine Vorausrechnung zu behandeln ist; dies ersetzt keine steuerliche Beratung. Mehr dazu im Handbuch.
