E-Rechnung
E-Rechnung erstellen und empfangen – für Praxen, Selbstständige und Kanzleien
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 kommt für größere Unternehmen die Pflicht zum Ausstellen hinzu. Auf dieser Seite sehen Sie, was das für Ihre Praxis, Ihr Unternehmen oder Ihre Kanzlei bedeutet und wie Sie mit Vereto E-Rechnungen erstellen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz in einem festgelegten Format, zum Beispiel XRechnung. Er wird von Programmen ausgewertet und ist nicht als Fließtext lesbar. Bei ZUGFeRD steckt der Datensatz in einer PDF-Datei. Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung, genauso wie Papier-, Word- oder Excel-Rechnungen. Ob eine Datei einen Datensatz enthält, erkennen Sie mit einem Rechnungs-Viewer, nicht an der Ansicht im PDF-Programm. Mehr dazu in unserer FAQ.
Die wichtigsten Fristen
| Datum | Wer ist betroffen | Was gilt |
|---|---|---|
| seit 1. Januar 2025 | alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer | müssen E-Rechnungen empfangen können |
| ab 1. Januar 2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € | müssen E-Rechnungen im B2B-Geschäft ausstellen |
| ab 1. Januar 2028 | alle Unternehmen | die Ausstellungspflicht gilt für alle B2B-Rechnungen |
Quelle: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Diese Angaben sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob und ab wann die Pflicht für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Wen betrifft das?
Die Ausstellungspflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen, etwa die Patientenrechnung einer Praxis, sind davon nicht betroffen. Relevant wird es, sobald Sie Rechnungen an Firmen schreiben, zum Beispiel für Coaching, Supervision, Beratung oder Honorare einer Kanzlei. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit 2025 empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.
E-Rechnung mit Vereto
- ZUGFeRD: Vereto erstellt E-Rechnungen im Format ZUGFeRD mit Ihren Praxisdaten und allen Pflichtangaben, versendet sie per E-Mail und legt sie im Archiv ab.
- XRechnung für Steuerberatungen: Mit der Berufsgruppe Steuerberatung entstehen zusätzlich XRechnungen. Alle XRechnungen eines Zeitraums laden Sie als ZIP herunter und können sie bei einem Peppol-Zugangspunkt Ihrer Wahl hochladen. Vereto sendet nicht selbst über Peppol. Mehr auf der Seite Software für Steuerberater.
- Für Heilpraktiker: Welche Rechnungen Heilpraktiker betrifft, steht auf der Seite E-Rechnung für Heilpraktiker.
Fehlt etwas für Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen?
Wenn Ihre Berufsgruppe oder Ihr Unternehmen bei Vereto noch nicht vorkommt oder Sie eine Funktion zur E-Rechnung vermissen, schreiben Sie uns an info@vereto.de. Wir sehen uns Ihren Bedarf an und prüfen, ob wir ihn für Sie umsetzen können.
