Eine eigene Stornofunktion für Quittungen gibt es nicht. Gleichen Sie die falsche Quittung stattdessen durch eine Gegenbuchung aus: Rufen Sie „Quittung“ erneut auf, tragen Sie als Leistung z. B. „Storno Quittung Nr. …“ ein und geben Sie den Betrag der falschen Quittung als negative Zahl ein. Nach dem Minuszeichen erscheint zunächst die Meldung „Gesamtbetrag ist eine ungültige Zahl“; bestätigen Sie mit OK und setzen Sie die Eingabe fort. Es entsteht eine negative Quittungsbuchung in der Umsatzstatistik, die den Betrag der falschen Quittung rechnerisch ausgleicht. Erstellen Sie anschließend eine neue Quittung mit den korrekten Daten; optional halten Sie den Vorgang in der Patientenakte mit einer Notiz fest.