Ja. Eine SMS-Terminerinnerung ist nicht vom normalen Behandlungsvertrag gedeckt. Sie brauchen je Klientin oder Klient eine eigene, dokumentierte Einwilligung, die Sie in den Klientendaten im Feld SMS-Terminerinnerung eintragen. Ohne Einwilligung wird keine SMS versendet. Das System prüft das bei jedem Versand erneut, ein Widerruf wirkt also sofort.
