Neues in der Vereto-Version 6.73
Version 6.73 erweitert Aufbewahrung & Löschen: Die Aufbewahrungsfrist lässt sich jetzt für Ihre Praxis verlängern, und das Löschprotokoll können Sie als Datei herunterladen.
Eigene Aufbewahrungsfrist
Vereto rechnet mit mindestens 10 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der letzten Aktivität. Gilt für Ihre Praxis eine längere Frist, zum Beispiel wegen der Verjährung, stellen Sie sie als Hauptbenutzer auf bis zu 30 Jahre ein. Kürzer als 10 Jahre ist nicht möglich. Die Listen zeigen sofort, was nach der neuen Frist löschbar ist, und jede Änderung wird protokolliert.
Löschprotokoll als CSV
Das Protokoll aller Löschungen und Friständerungen laden Sie als CSV-Datei herunter, zum Beispiel als Nachweis für Ihre Datenschutzdokumentation. Es enthält keine Namen, nur Zeitpunkt, Art, interne Nummer und einen kurzen Text.
Hinweis
Die Fristen sind eine Vorgabe von Vereto und keine Rechtsberatung. Gelöscht wird nie automatisch, sondern nur auf Ihre Bestätigung.
