Nein. Seit dem 01.01.2025 gilt eine PDF-Datei, die Sie per E-Mail schicken oder erhalten, nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“, genauso wie Papier-, Word- oder Excel-Rechnungen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz in einem festgelegten Format, zum Beispiel XRechnung. Er ist nicht als Fließtext lesbar, sondern wird von Programmen ausgewertet. Bei ZUGFeRD steckt dieser Datensatz in der PDF-Datei. Ob eine Datei eine E-Rechnung enthält, erkennen Sie mit einem Rechnungs-Viewer, nicht an der Ansicht im PDF-Programm.

Mit der Berufsgruppe „Steuerberatung“ erzeugt Vereto E-Rechnungen im Format XRechnung und bietet einen gesammelten Export zum Hochladen bei einem Peppol-Zugangspunkt. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen; für kleinere Unternehmen gelten Übergangsfristen. Ob und ab wann das für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Das ist keine Rechtsberatung.