In Praxen mit der Berufsgruppe Physiotherapie (privat) wählen Sie bei jeder Unternehmerrechnung (mit und ohne Umsatzsteuer) und bei jeder Quittung eine Verordnung der aktiven Person aus. Vereto erstellt den Beleg nur, wenn die Verordnung zur Person gehört, am Behandlungstag gültig ist und bei Rechnungen noch Sitzungen übrig sind. Jeder Behandlungstag der Rechnung zählt als eine Sitzung; die Zeile „Ärztliche Verordnung“ schreibt Vereto selbst auf den Beleg. Wird die Rechnung storniert, wird die gezählte Sitzung wieder freigegeben. Eine Quittung zählt keine Sitzung.

Ausnahme ist ein echtes Ausfallhonorar (Grund „Nicht steuerbar“): Dort bestätigen Sie mit dem Kontrollkästchen „Es hat keine Behandlung stattgefunden“, dass nichts behandelt wurde. Die Bestätigung wird protokolliert.

Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Ob eine Leistung im Einzelfall umsatzsteuerfrei ist und ob eine Verordnung vorliegen muss, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.