Ja, wenn Ihre Steuerberatung selbst Vereto mit der Berufsgruppe „Steuerberatung“ nutzt. Die Kanzlei fragt unter „Zugriff auf Kundendaten“ den lesenden Zugriff auf Ihr Rechnungsjournal an. Sie bekommen eine E-Mail und entscheiden als Hauptbenutzer unter „Klientendaten → Steuerberater-Zugriff“: freigeben für 3, 6 oder 12 Monate oder ablehnen. Eine Freigabe können Sie jederzeit widerrufen.
Die Kanzlei sieht nur Rechnungsnummer, Art, Betrag, Datum, Fälligkeit, Zahlungseingang und Storno, keine Klientennamen, Akten oder Termine. Jeder Abruf wird protokolliert, den letzten Zugriff sehen Sie in der Liste.
