Ja. Für nicht wahrgenommene oder zu kurzfristig abgesagte Termine gibt es in Vereto die Standard-Textvorlage „Ausfallhonorar“ (Zahlungsaufforderung gemäß Ihrer Honorarvereinbarung).

So gehen Sie vor: Menü Dokumente → Dokument/Brief an Klienten, die Vorlage „Ausfallhonorar“ auswählen, Termindatum, Uhrzeit, Betrag und Zahlungsfrist eintragen und den Text bei Bedarf anpassen. Das Dokument wird mit Briefkopf als PDF erzeugt und liegt danach in der Ablage.

Als echte Rechnung: Möchten Sie das Ausfallhonorar als Rechnung stellen, nutzen Sie im Menü Abrechnung die Unternehmerrechnung ohne USt. und wählen als Grund „Nicht steuerbar (Ausfallhonorar/Schadensersatz, kein Leistungsaustausch)“. Die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf nicht steuerbaren Schadensersatz. Bitte mischen Sie ein Ausfallhonorar nicht mit erbrachten Leistungen auf derselben Rechnung.

Wichtig: Ein Ausfallhonorar ist keine Heilbehandlung nach GebüH. Steuerlich wird es überwiegend als Schadensersatz ohne Umsatzsteuer eingestuft, das hängt aber vom Einzelfall ab – bitte klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung (keine Rechtsberatung). Die Vorlage ersetzt nicht die Honorarvereinbarung in Ihrem Behandlungsvertrag.