eRechnung
eRechnung für Heilpraktiker – jetzt gesetzeskonform
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die eRechnung-Pflicht im B2B-Bereich. Das Jahressteuergesetz 2024 schreibt vor, dass Unternehmen Rechnungen an andere Unternehmen grundsätzlich in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen müssen – etwa als ZUGFeRD oder XRechnung. Auch Heilpraktiker, die gewerbliche Leistungen an Unternehmen abrechnen oder selbst Rechnungen von Lieferanten erhalten, sind davon betroffen.
\n\n\n\nViele Heilpraktiker fragen sich jetzt: Gilt das auch für mich? Und wie stelle ich überhaupt eine gesetzeskonforme elektronische Rechnung aus? Die gute Nachricht: Mit VERETO, der cloud-basierten Abrechnungssoftware für Heilpraktiker, sind Sie ab sofort auf der sicheren Seite. Version 5.03 unterstützt das eRechnung-Format (ZUGFeRD) direkt – ohne technisches Vorwissen, ohne Installation.
\n\n\n\nAuf dieser Seite erfahren Sie, was die eRechnung-Pflicht für Ihre Praxis bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie mit VERETO in wenigen Schritten rechtssicher abrechnen.
\n\n\n\nDie wichtigsten Fristen im Überblick
\n\n\n\nDie wichtigste Nachricht vorab: Für die meisten Heilpraktiker ändert sich im Praxisalltag zunächst wenig. Die eRechnung-Pflicht gilt ausschließlich für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Ihre klassischen Patientenrechnungen nach GebüH – die den größten Teil Ihrer Abrechnung ausmachen – sind davon nicht betroffen, da es sich um Rechnungen an Privatpersonen (B2C) handelt. Relevant wird das Thema nur, wenn Sie selbst Rechnungen an Unternehmen stellen, etwa für betriebliches Gesundheitsmanagement, Coaching oder Supervision.
\n\n\n\n| Datum | Wer ist betroffen | Was gilt |
|---|---|---|
| seit 1. Januar 2025 | alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer | müssen eRechnungen empfangen können – ausnahmslos |
| ab 1. Januar 2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € | müssen eRechnungen im B2B-Geschäft ausstellen |
| ab 1. Januar 2028 | alle Unternehmen | die Ausstellungspflicht gilt dann universell für alle B2B-Rechnungen |
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind zusätzlich von der Formatpflicht ausgenommen (§ 33 UStDV). Die Empfangspflicht ab 2025 gilt aber unabhängig von Umsatz oder Rechnungsgröße für jedes Unternehmen – auch für Sie als Heilpraktiker, falls Sie selbst eine eRechnung von einem Lieferanten erhalten.
\n\n\n\nQuelle: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Diese Angaben sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar – bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
\n\n\n\nWas die eRechnung für Heilpraktiker bedeutet
\n\n\n\nDie wichtigsten Punkte im Überblick:
\n\n\n\n\nRechnungen an Privatkunden (B2C)
Zum Beispiel klassische Patientenrechnungen nach GebüH sind vorerst nicht von der Pflicht betroffen. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regeln.\nRechnungen an Unternehmen (B2B)|Etwa an Betriebe für betriebliches Gesundheitsmanagement oder an Versicherungsgesellschaften müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden.\nEmpfang von eRechnungen|Jedes Unternehmen muss seit 2025 in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.\nZUGFeRD & XRechnung|Die in Deutschland gültigen Formate. VERETO verwendet ZUGFeRD, ein hybrides Format, das gleichzeitig als lesbares PDF und als maschinenlesbare XML-Datei vorliegt.\nGebüH bleibt Standard|Für Privatliquidation bleibt GebüH-konforme Abrechnung der Standard, VERETO unterstützt beide Abrechnungswege parallel.\nKeine eigene IT-Infrastruktur nötig|VERETO läuft vollständig im Browser, alle Daten liegen sicher auf Servern in Deutschland (Sicherungskopien zusätzlich verschlüsselt innerhalb der EU).\n
Muss ich als Kleinunternehmer(in) irgendwann E-Rechnungen ausstellen?
\nNein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind durch das Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen – auch nach den Schwellenwerten 2027/2028. Sie müssen lediglich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen (ein normales E-Mail-Postfach genügt dafür).
\n\n\n\nWie funktioniert die eRechnung mit VERETO?
\n\n\n\nVERETO macht den Umstieg auf die elektronische Rechnung so einfach wie möglich. So läuft die Erstellung einer eRechnung in der Praxis ab:
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- Patient oder Auftraggeber anlegen – Erfassen Sie die Stammdaten einmalig in VERETO. Für B2B-Empfänger hinterlegen Sie zusätzlich die Leitweg-Identifikationsnummer oder E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand. \n
- Behandlungen erfassen – Wählen Sie die erbrachten Leistungen aus dem GebüH-Verzeichnis, ergänzen Sie bei Bedarf ICD-10-Diagnosecodes und passen Sie Anzahl sowie Faktor an. \n
- Rechnung generieren – Mit einem Klick erstellt VERETO automatisch eine normgerechte eRechnung im ZUGFeRD-Format – mit Ihrem Praxislogo, Ihrer Steuernummer und allen Pflichtangaben. \n
- Versenden und archivieren – Die fertige Rechnung wird direkt aus VERETO per E-Mail versandt und automatisch im integrierten Archiv gespeichert. Sie haben jederzeit Zugriff auf alle ausgestellten Dokumente. \n
Was kostet VERETO?
\n\n\n\nVERETO ist eine der günstigsten Komplettlösungen für Heilpraktiker auf dem Markt. Die Jahreslizenz kostet 100 € netto – das sind weniger als 9 € im Monat für eine vollständige Praxissoftware inklusive GebüH-Abrechnung, eRechnung, ICD-10-Codes, Patientenverwaltung, Terminkalender und digitalem Archiv.
\n\n\n\nMitglieder des VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heil- und Sozialpädagogen) erhalten VERETO zum Vorzugspreis von 75 € netto pro Jahr. Weitere Kooperationen bestehen unter anderem mit VUH, FDH, VDT, Paracelsus Schulen und Continentale Zellerer.
\n\n\n\nAlle Funktionen – einschließlich der eRechnung – sind im Jahrespreis enthalten. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, keine Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung ohne Ihr Zutun.
\n\n\n\nHäufige Fragen zur eRechnung für Heilpraktiker
\n\n\n\nMuss ich als Heilpraktiker eRechnungen an meine Patienten ausstellen?
\n\n\nNein. Die eRechnung-Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Ihre GebüH-Rechnungen an Patientinnen und Patienten sind Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und bleiben von der Pflicht unberührt.
\n\n\n\nWann werde ich als Heilpraktiker doch von der eRechnung-Pflicht betroffen?
\n\n\nImmer dann, wenn Sie selbst Rechnungen an ein Unternehmen stellen – etwa für betriebliches Gesundheitsmanagement, Coaching-Leistungen oder Supervision an eine Firma. Diese sogenannten Unternehmerrechnungen fallen unter die B2B-Regelung.
\n\n\n\nMuss ich als Kleinunternehmer eRechnungen ausstellen können?
\n\n\nVon der Ausstellungspflicht sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG ausgenommen. Empfangen können müssen aber auch Kleinunternehmer eRechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 – hierfür reicht ein normaler E-Mail-Posteingang, in dem Sie die Datei entgegennehmen und archivieren.
\n\n\n\nKann Vereto eRechnungen erstellen?
\n\n\nJa. Vereto unterstützt das eRechnung-Format direkt bei der Erstellung von Unternehmerrechnungen – ohne technisches Vorwissen und ohne zusätzliche Software.
\n\n\n\nKostenlos testen
\n\n\n\nÜberzeugen Sie sich selbst: VERETO steht Ihnen kostenlos zum Testen zur Verfügung – ohne Kreditkarte, ohne Vertrag, ohne Zeitdruck. Rufen Sie einfach den Testzugang auf und erkunden Sie alle Funktionen in einer vollständig eingerichteten Demopaxis.
\n\n\n\nDer Testzugang ist sofort verfügbar – keine Installation, keine Wartezeit.
\n\n\n\n\nWeiterführende Themen: Digitale Abrechnung für Heilpraktiker · GebüH-Rechnung — Pflichtangaben & Muster · DATEV-Export & E-Rechnung · Vereto-Handbuch
\n\n\n\n\n\n\n\nFragen? Schreiben Sie uns an info@vereto.de – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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