So sieht eine korrekte GebüH-Rechnung aus: Pflichtangaben im Überblick
Eine GebüH-Rechnung – also eine Privatliquidation nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie sowohl formal korrekt ist als auch von privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen anstandslos erstattet wird. Fehlt eine Angabe oder ist die Rechnung unvollständig, kommt es häufig zu Rückfragen oder Erstattungsverzögerungen bei Ihren Patienten – das kostet Zeit und sorgt für unnötigen Ärger.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Angaben auf eine GebüH-Rechnung gehören, wie eine korrekte Rechnung aufgebaut ist und welche Fehler in der Praxis am häufigsten vorkommen.
Die Pflichtangaben im Überblick
Eine vollständige GebüH-Rechnung enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift der Praxis – vollständiger Name, Praxisadresse, idealerweise auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers – in der Regel die Patientin oder der Patient. Bei Rechnungen an eine abweichende Person (z. B. Eltern bei Kindern) ist diese als Empfänger anzugeben.
- Rechnungsdatum – das Datum der Rechnungsstellung.
- Fortlaufende Rechnungsnummer – eindeutig und lückenlos, idealerweise mit eigenem Nummernkreis für GebüH-Rechnungen getrennt von Umsatzsteuer-Rechnungen.
- Behandlungsdatum – das Datum jeder einzelnen erbrachten Leistung, auch wenn mehrere Behandlungstermine auf einer Rechnung zusammengefasst werden.
- GebüH-Ziffer je Leistung – die jeweilige Gebührennummer aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker mit einer verständlichen Leistungsbeschreibung. Wird eine Leistung analog abgerechnet, weil sie nicht im GebüH-Katalog enthalten ist, wird dies üblicherweise durch ein „a“ hinter der verwendeten Ziffer kenntlich gemacht.
- Steigerungsfaktor – sofern verwendet, mit kurzer Begründung bei überdurchschnittlichem Zeit- oder Schwierigkeitsaufwand.
- Einzel- und Gesamtbetrag – der Preis je Position sowie die Gesamtsumme der Rechnung.
- Auslagen – Materialkosten, Portokosten oder sonstige Auslagen werden separat ausgewiesen, nicht in die Leistungsposition eingerechnet.
- Diagnose (ICD-10-Code) – auch wenn nicht in jedem Bundesland zwingend vorgeschrieben, verlangen die meisten privaten Krankenversicherungen die Diagnose zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit. Ihr Fehlen ist der häufigste Grund für Rückfragen der PKV.
- Hinweis auf die Steuerbefreiung – als Heilpraktiker sind Ihre Heilbehandlungsleistungen in aller Regel gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Befreiungshinweis gehört auf jede GebüH-Rechnung.
Diese Angaben sind allgemeiner Art und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre zuständige Berufsvertretung.
So ist eine korrekte GebüH-Rechnung aufgebaut
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie die einzelnen Pflichtangaben in der Praxis zusammenspielen:
| Praxis Anna Musterfrau Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Tel. 01234 / 567890 | Rechnung Nr. 2026-0142 Datum: 02.07.2026 |
| Rechnungsempfänger | |
| Max Mustermann, Beispielweg 5, 54321 Musterort | |
| Diagnose (ICD-10): F41.1 – Generalisierte Angststörung |
| Datum | GebüH-Ziffer | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| 15.06.2026 | 1 | Erstanamnese, ausführlich | 55,00 € |
| 22.06.2026 | 8a | Gesprächstherapie, analog (50 Min.) | 75,00 € |
| 29.06.2026 | 8a | Gesprächstherapie, analog (50 Min.) | 75,00 € |
| Gesamtbetrag | 205,00 € | ||
Diese Leistung ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Hinweis: Dies ist ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung der Pflichtangaben, keine Vorlage für den direkten Ausdruck. Mit Vereto erstellen Sie normgerechte GebüH-Rechnungen automatisch inklusive aller hier gezeigten Angaben.
Häufige Fehler bei GebüH-Rechnungen
- Fehlende oder falsche GebüH-Ziffer – wird eine Leistung ohne passende Ziffer im Katalog analog abgerechnet, muss dies eindeutig gekennzeichnet sein (üblicherweise mit „a“).
- Diagnose vergessen – ohne ICD-10-Diagnose lehnen viele private Krankenversicherungen die Erstattung zunächst ab oder fragen nach – das verzögert die Zahlung für Ihren Patienten unnötig.
- Fehlender Befreiungshinweis – der Hinweis auf § 4 Nr. 14 UStG wird gerade bei manuell erstellten Rechnungen leicht vergessen.
- Nicht getrennt ausgewiesene Auslagen – Materialkosten sollten als eigene Position erscheinen, nicht in die Behandlungsposition eingerechnet werden.
- Rechnungsnummer nicht fortlaufend – Lücken oder Duplikate in der Nummerierung fallen bei einer Betriebsprüfung negativ auf.
Wie Vereto Sie dabei unterstützt
Vereto erstellt GebüH-Rechnungen mit allen hier beschriebenen Pflichtangaben automatisch: fortlaufende Rechnungsnummer, GebüH-Ziffern aus dem hinterlegten Leistungskatalog, ICD-10-Diagnoseauswahl, Steigerungsfaktor mit Begründungsfeld, getrennt ausgewiesene Auslagen und der § 4 Nr. 14 UStG-Befreiungshinweis wird auf jeder GebüH-Rechnung automatisch ergänzt – Sie müssen sich um diese Details nicht mehr manuell kümmern.
Häufige Fragen zu GebüH-Pflichtangaben
Ist die Diagnose auf der Rechnung gesetzlich vorgeschrieben?
Das ist je nach Bundesland und Kontext unterschiedlich geregelt. In der Praxis verlangen die meisten privaten Krankenversicherungen die Diagnose zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit – ohne sie kommt es häufig zu Rückfragen. Eine Angabe wird daher grundsätzlich empfohlen.
Was bedeutet das „a“ hinter einer GebüH-Ziffer?
Das „a“ kennzeichnet eine analoge Abrechnung: Die erbrachte Leistung ist nicht direkt im GebüH-Katalog aufgeführt, wird aber sinngemäß nach einer vergleichbaren, im Katalog vorhandenen Ziffer abgerechnet.
Muss ich als Heilpraktiker Umsatzsteuer auf meine Rechnungen ausweisen?
Heilbehandlungsleistungen von Heilpraktikern sind in der Regel gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein entsprechender Hinweis gehört auf die Rechnung, ein Umsatzsteuerausweis entfällt für diese Leistungen.
Erstellt Vereto die Rechnungsnummer automatisch?
Ja. Vereto vergibt fortlaufende Rechnungsnummern automatisch und führt dabei getrennte Nummernkreise für GebüH-Rechnungen und umsatzsteuerpflichtige Rechnungen.
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Fragen? Schreiben Sie uns an info@vereto.de – wir helfen Ihnen gerne weiter.

