Ja, Sie können praxis-spezifische GebüH-Ziffern einpflegen, bspw. P60 = 60 Minuten Psychotherapie.
Siehe hierzu auch die FAQ: Wie Leistungen abrechnen, die nicht im GebüH-Katalog sind?
Ja, Sie können praxis-spezifische GebüH-Ziffern einpflegen, bspw. P60 = 60 Minuten Psychotherapie.
Siehe hierzu auch die FAQ: Wie Leistungen abrechnen, die nicht im GebüH-Katalog sind?