Nettorechnung für Firmenkunden
Umsatzsteuer (USt.)-Rechnungen konnten bisher nur als Nettorechnungen erstellt werden (Eingabe von Nettopreisen, auf die bei der Rechnungserstellung die USt. aufgeschlagen wird).

Bruttorechnung für Privatkunden
Seit der Vereto-Version 1.21 können Sie in Ihren Praxisdaten auch die USt.-Art Bruttorechnung wählen, die bei Rechnungen an Privatkunden verwendet werden sollte.
Bei dieser Rechnungsart werden Preise für Leistungen/Artikel bei der Rechnungserstellung als Bruttopreise eingegeben.
Leistungen/Artikel, die praxisbezogen gespeichert werden, enthalten ebenfalls Bruttopreise.
Der Standardwert für die USt.-Rechnungsart ist Bruttorechnung.

Eine Ausnahme bilden diejenigen Praxen, die bereits eigene praxisbezogene USt.-pflichtige Leistungen/Artikel gespeichert haben. Eine manuelle Umstellung auf Bruttorechnung sollte erst nach Änderung der gespeicherten Preise von netto auf brutto vorgenommen werden.