Für Ergotherapiepraxen
Praxisverwaltung für Ergotherapeuten – einfach, digital, ohne Kassenabrechnung
Termine, Klientenakte und Rechnungen für Ihre privat abgerechneten Leistungen – in einer Software.
Sie führen eine Ergotherapiepraxis und rechnen privat abgerechnete Leistungen ab – etwa Selbstzahlerleistungen, IGeL oder Zusatzangebote außerhalb der Heilmittelverordnung? VERETO ist eine cloud-basierte Praxissoftware, mit der Sie Termine, Klientendaten und Rechnungen an einem Ort verwalten – ohne Installation, ohne IT-Vorkenntnisse.
Wichtig zu wissen, bevor Sie weiterlesen: VERETO ist aktuell nicht für die Abrechnung über Heilmittelverordnungen oder Abrechnungszentren (z. B. bei gesetzlichen Kassen) ausgelegt. Wenn Sie ausschließlich verordnete Leistungen mit Kassenbezug abrechnen, ist VERETO für Sie noch nicht die richtige Lösung. Für den privat abgerechneten Teil Ihrer Praxis – Selbstzahler, IGeL, Zusatzangebote – bietet VERETO schon heute alles, was Sie brauchen.
Was VERETO für Ihre Ergotherapiepraxis leistet
Klientenverwaltung & Dokumentation
Stammdaten, Behandlungsverlauf und Notizen zu jeder Klientin und jedem Klienten übersichtlich in einer digitalen Akte – von jedem Gerät aus abrufbar, DSGVO-konform gespeichert.
Online-Terminbuchung
Klientinnen und Klienten buchen Termine direkt online, inklusive automatischer Erinnerungsmail. Ihr Kalender bleibt jederzeit aktuell, Verwaltungsaufwand am Telefon entfällt.
Rechnungen für Selbstzahlerleistungen
Für privat abgerechnete Leistungen (Selbstzahler, IGeL, Zusatzangebote) erstellen Sie mit der Unternehmerrechnung professionelle, rechtssichere Rechnungen mit freien Leistungspositionen und individuellen Preisen – inklusive automatischer eRechnung (ZUGFeRD) für Rechnungen an Unternehmen.
Video-Sprechstunde
Für telefonische Beratung oder Nachbesprechungen: eine integrierte, datenschutzkonforme Video-Sprechstunde über einen eigenen, deutschen Server – ohne Zusatzsoftware für Ihre Klientinnen und Klienten.
Behandlungsvertrag für Ergotherapiepraxen – worauf es ankommt
Gerade bei privat abgerechneten Leistungen lohnt sich ein schriftlicher Behandlungsvertrag – er schafft Klarheit über Leistungsumfang, Absagefristen und Zahlungsbedingungen und schützt beide Seiten. Ein guter Behandlungsvertrag für Ergotherapiepraxen sollte typischerweise regeln:
- Art und Umfang der vereinbarten Behandlung (insbesondere bei Selbstzahlerleistungen ohne Verordnung)
- Honorar bzw. Preisliste sowie Zahlungsbedingungen
- Regelungen zu Terminabsagen und kurzfristigen Ausfällen
- Hinweise zur Datenverarbeitung/Dokumentation gemäß DSGVO
- Kündigungs- bzw. Beendigungsregelung
Eine allgemeingültige, rechtssichere Mustervorlage speziell für Ergotherapiepraxen bereiten wir gerade vor. Wenn Sie vorab eine Orientierung möchten oder Fragen zur Vertragsgestaltung für Ihre Praxis haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular – wir sagen Ihnen, wo wir aktuell stehen.
Häufige Fragen
Kann ich mit VERETO Heilmittelverordnungen abrechnen?
Nein, aktuell nicht. VERETO deckt die private Rechnungsstellung ab (Selbstzahler, IGeL, Zusatzleistungen), nicht die Verordnungs- und Kassenabrechnung über Abrechnungszentren.
Für wen eignet sich VERETO in der Ergotherapie?
Für Praxen mit einem relevanten Anteil an privat abgerechneten Leistungen – etwa neuropädiatrische Zusatzangebote, Wellness- und Präventionsleistungen oder Firmenkunden (betriebliches Gesundheitsmanagement).
Ist VERETO auch für gemischte Praxen (Kassen- und Privatleistungen) geeignet?
Ja, als Ergänzung zu Ihrer bestehenden Abrechnungssoftware für den Kassenanteil – für den privat abgerechneten Teil Ihrer Praxis können Sie VERETO parallel nutzen.
Kostenlos testen
Überzeugen Sie sich selbst: VERETO steht Ihnen kostenlos zum Testen zur Verfügung – ohne Kreditkarte, ohne Vertrag, ohne Zeitdruck.
Weiterführende Themen: Praxisverwaltung für Physiotherapeuten · Preise & Testzugang · Online-Terminbuchung
Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
