In Vereto können Sie umsatzsteuerfreie Rechnungen erstellen. Zur Auswahl stehen folgende Gründe:
- § 19 UStG (Kleinunternehmer)
- § 4 Nr. 1 a) UStG (Ausfuhrlieferung)
- § 4 Nr. 12 a) UStG (Vermietung)
- § 4 Nr. 14 a) UStG (Heilbehandlung)
- § 4 Nr. 21 a) bb) und b) bb) UStG (Unterrichtsleistungen)
- § 4 Nr. 25 UStG (Jugendhilfe)
- § 4 Nr. 28 UStG
- § 13b UStG (Reverse-Charge)
- „Nicht steuerbar“ (z. B. Ausfallhonorar)
Welcher Grund im Einzelfall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Um diese Rechnungen von den ebenfalls USt-freien GebüH-Rechnungen abzugrenzen, wird in Vereto die Bezeichnung Unternehmerrechnung (= nicht-GebüH-Rechnung) verwendet. Die Menüpositionen im Menü „Abrechnung“ heißen:
- Unternehmerrechnung mit USt. (früher: Rechnung mit Umsatzsteuer)
- Unternehmerrechnung ohne USt.
