Der Hauptbenutzer löscht Klientinnen und Klienten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unter Klientendaten → Aufbewahrung & Löschen. Vereto rechnet mit 10 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der letzten Aktivität (Termin, Rechnung, Akteneintrag, Dokument oder Befund).
Die Seite zeigt drei Bereiche: Einträge mit abgelaufener Frist, Einträge innerhalb der Frist mit dem frühesten Löschdatum und das Löschprotokoll. In der ersten Liste setzen Sie die Haken, bestätigen das endgültige Löschen und klicken auf „Ausgewählte endgültig löschen“. Gelöscht werden die Klientin oder der Klient mit Terminen, Akte, archivierten Dokumenten, Rechnungen und Umsätzen. Das lässt sich nicht rückgängig machen. Vereto löscht nie automatisch.
Ein Eintrag, der noch Rechnungsempfänger für eine andere Person ist, bleibt bestehen. Archivdokumente ohne Zuordnung zu einer Klientin oder einem Klienten, zum Beispiel Eingangsrechnungen, lassen sich noch nicht einzeln löschen. Die Frist ist eine Vorgabe von Vereto und keine Rechtsberatung; klären Sie die für Sie geltenden Fristen mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Berufsverband.
