Das ist Standard und nicht abschaltbar: Privatpatienten erhalten Arztrechnungen üblicherweise in zweifacher Ausfertigung – das Original reichen sie bei der Privatversicherung (bzw. Beamte bei der Beihilfe) ein, die Kopie behalten sie selbst.
Das ist Standard und nicht abschaltbar: Privatpatienten erhalten Arztrechnungen üblicherweise in zweifacher Ausfertigung – das Original reichen sie bei der Privatversicherung (bzw. Beamte bei der Beihilfe) ein, die Kopie behalten sie selbst.