In einer Praxisgemeinschaft teilen Sie sich mit Kollegen die Räumlichkeiten und die Ausstattung. Allerdings arbeitet jeder Heilpraktiker oder Therapeut auf eigene Rechnung mit eigener Firmierung. Damit benötigt jeder Heilpraktiker oder Therapeut eine eigene Vereto-Lizenz.
Man kann das auch an der Bankverbindung oder Steuernr. festmachen: sobald sich diese bei 2 Personen unterscheiden, brauchen Sie eine eigene Vereto-Lizenz.
Arbeiten Sie als Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals Gemeinschaftspraxis) zusammen und erstellen Rechnungen auf einem gemeinsamen Briefkopf, so ist eine Lizenz ausreichend. In einer Berufsausübungsgemeinschaft haben Sie eine gemeinsame Patientenkartei/-datei.