Ja, auf zwei Wegen: Für eine strukturierte Übergabe an DATEV Kanzlei-Rechnungswesen steht unter „Extras / DATEV-Export“ ein direkter CSV-Export zur Verfügung (siehe FAQ „Gibt es eine DATEV-Schnittstelle?“). Alternativ können Sie weiterhin die über das Rechnungsjournal oder die Umsatzstatistik erstellten Jahreslisten an Ihren Steuerberater geben; in den Praxisdaten ist einstellbar, ob dafür das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum (für die Einnahmenüberschussrechnung) maßgeblich sein soll.
